Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 24.06.1976 (IV R 101/75)

   

Kurzleitsatz:
»Grundsätzlich trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast (Feststellungslast) dafür, daß Minderungen des Betriebsvermögens, die der Steuerpfl...


Relevante Normen:
EStG § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1, 4, § 4 Abs. 1; FGO § 96;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 119, 164
BStBl II 1976, 562

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