Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 14.10.1976 (V B 16/76)

   

Kurzleitsatz:
»Ähnliche offenbare Unrichtigkeiten i.S. des § 107 Abs. 1 FGO sind nur Erklärungsmängel, die mit dem Erklärungswillen des Gerichts erk...


Relevante Normen:
FGO § 107 Abs. 1; UStGUStG (1967) § 15 Abs. 2, § 30 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 120, 145
BStBl II 1977, 38

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