Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 18.08.1977 (VIII R 93/74)

   

Kurzleitsatz:
»Der Bauherr kann die AfA nach EStG § 7 Abs. 5 im Jahre der Veräußerung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung nur zeitanteilig abziehen.«


Relevante Normen:
EStG § 7 Abs. 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 123, 180
BStBl II 1977, 835

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