Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 03.08.1977 (I B 41/77)

   

Kurzleitsatz:
»Die Versäumung eines Beweistermins durch einen ordnungsmäßig geladenen Zeugen ist nur bei Vorliegen schwerwiegender Gründe genügend entschuldigt. Das...


Relevante Normen:
FGO § 82; ZPO § 380, § 381;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 123, 120
BStBl II 1977, 842

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