Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 08.08.1978 (VII R 125/74)

   

Kurzleitsatz:
»1. Der Empfänger eines in nach dem AnfG anfechtbarer Weise erlangten Gegenstandes hat aufgrund eines mit der Anfechtungserklärung verbundenen Leistun...


Relevante Normen:
AO § 120 Abs. 1, § 330 Abs. 1; AnfG § 2, § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 7; BGB § 107, § 181, § 1909;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 125, 500
BStBl II 1978, 663

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