Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 22.06.1979 (VI R 43/76)

   

Kurzleitsatz:
»Die Aufwendungen für den Aufenthalt in einem Heim oder Sanatorium der Christlichen Wissenschaftler können dann als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG vom Einkommen abgezogen werden, wenn die Unterbringung aus Krankheitsgründen erfolgt, und sowohl die Krankheit als auch die dadurch bedingte Pflegebedürftigkeit eindeutig (in der Regel auf Grund der Feststellung eines Arztes) feststehen. Die dabei zusätzlich zum Pflegesatz in Rechnung gestellten Kosten für einen "Ausüber"...


Relevante Normen:
EStG (1971) § 33, § 10b Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 128, 230
BStBl II 1979, 646

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