Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 25.09.1979 (VIII R 34/78)

   

Kurzleitsatz:
ğDer Verzicht des Inhabers eines eingetragenen Warenzeichens auf bestehende oder vermeintliche Abwehransprüche ist eine sonstige Leistung i.S. von § 2...


Relevante Normen:
EStG § 22 Nr. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 129, 128
BStBl II 1980, 114

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