Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 19.05.1981 (VIII R 143/78)

   

Kurzleitsatz:
»1. Läßt die Witwe eines freiberuflich tätig gewesenen Arztes nach dem Tod ihres Ehemannes die Praxis durch einen Arztvertreter für eine Übergangszeit fortführen, so erzielt sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. 2. Veräußert sie am Ende der Übergangszeit die Praxisgegenstände an den übernehmenden Arzt, so steht ihr der erhöhte Freibetrag wegen dauernder Berufsunfähigkeit (§ 16 Abs. 4 Satz 3 EStG) nicht zu.«


Relevante Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 16 Abs. 4 Satz 3, § 18 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 133, 396
BStBl II 1981, 665

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang