Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 26.05.1981 (IV R 17/81)

   

Kurzleitsatz:
»Auch bei einer KG, die gesellschaftsrechtlich noch nicht aufgelöst ist, kann im Einzelfall feststehen, daß künftige Gewinnanteile nicht mehr entstehe...


Relevante Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 133, 409
BStBl II 1981, 668

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