Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 01.04.1982 (IV R 130/79)

   

Kurzleitsatz:
»Der Leiter einer Schule für Budo-Sportarten und Gymnastik, der einen nicht unerheblichen Teil des gesamten in seiner Schule abgehaltenen Unterrichts ...


Relevante Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 136, 86
BStBl II 1982, 589

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang