Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 08.09.1982 (I B 31/82)

   

Kurzleitsatz:
»Gegen einen Beschluß, durch den eine Trennung von Verfahren abgelehnt wird, ist die Beschwerde an den BFH nicht gegeben.«


Relevante Normen:
FGO § 128 Abs. 2, § 73 Abs. 1 Satz 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 136, 355
BStBl II 1982, 738

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