Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 30.07.1982 (VI R 67/79)

   

Kurzleitsatz:
»§ 11 Abs. 2 EStG gilt auch für außergewöhnliche Belastungen. Sie können daher in einem Veranlagungszeitraum nur in der Höhe berücksichtigt werden, in...


Relevante Normen:
EStG § 11, § 33 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 136, 396
BStBl II 1982, 744

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