Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 20.07.1982 (VIII R 143/77)

   

Kurzleitsatz:
»1. Zahlen die Auftraggeber eines bilanzierenden Hausgewerbetreibenden diesem die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und führt sie der Hausgewerbetreibende an den Sozialversicherungsträger ab, dann hat dieser Vorgang keine Auswirkungen auf seinen Gewinn. 2. Ermittelt der Hausgewerbetreibende seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG, dann sind die Vereinnahmung und Abführung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ein durchlaufender Posten, wenn sie im Namen des Sozialversicherungsträg...


Relevante Normen:
EStG § 4 Abs. 1, Abs. 3, 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 136, 262
BStBl II 1983, 196

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