Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 21.09.1982 (VIII R 73/79)

   

Kurzleitsatz:
»Eine Leistung i.S. des § 22 Nr. 3 EStG liegt auch dann vor, wenn für eine Tätigkeit, die Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann, nachträg...


Relevante Normen:
EStG § 22 Nr. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 137, 251
BStBl II 1983, 201

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