Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 18.10.1983 (VI R 180/82)

   

Kurzleitsatz:
»Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn das Arbeitszimmer durchquert werden muß, um andere, ...


Relevante Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 12 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 139, 518
BStBl II 1984, 110

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang