Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 27.07.1983 (I R 210/79)

   

Kurzleitsatz:
»Rechtswidrig erlangte Außenprüfungsergebnisse dürfen nur dann nicht verwertet werden, wenn der Steuerpflichtige erfolgreich gegen die Rechtswidrigkei...


Relevante Normen:
AOAO (1977) §§ 193 ff.;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFHE 139, 221
BStBl II 1984, 285

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang