Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 04.10.1984 (IV R 131/82)

   

Kurzleitsatz:
»Die Bezüge eines nebenberuflich tätigen Lehrbeauftragten an der Fachhochschule Rheinland-Pfalz sind in der Regel den Einkünften aus selbständiger Arbeit zuzurechnen.«


Relevante Normen:
EStG (1977) § 18 Abs. 1 Nr. 1 § 34 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BStBl II 1985, 51

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