Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 19.04.1985 (VI R 131/81)

   

Kurzleitsatz:
»Anwärterbezüge, die ein Student der einstufigen Juristenausbildung (im Streitfall im Land Niedersachsen) während der Studienabschnitte erhält, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG.«


Relevante Normen:
EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 36 Abs. 2 Nr. 2, § 38 Abs. 2, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BStBl II 1985, 465

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