Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 17.04.1986 (IV R 115/84)

   

Kurzleitsatz:
»1. Tauschvorgänge in der Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. 2. Der Erwerb von Feingold durch einen Zahnarzt ist nicht betrieblich veranlaßt.«


Relevante Normen:
EStG § 4 Abs. 3, 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BStBl II 1986, 607

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