Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 06.07.1989 (IV R 92/87)

   

Kurzleitsatz:
»Auch außergewöhnlich hohe Aufwendungen für bürgerliche Kleidung und Kosmetika können grundsätzlich nicht zum Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungs...


Fundstellen dieser Entscheidung:
BStBl II 1990, 49

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