Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 15.02.1990 (IV R 59/89)

   

Kurzleitsatz:
ğEin Landwirt, der seine Milchviehhaltung aufgibt und nur noch Rindermast und Schafhaltung betreibt, kann eine steuerfreie Rücklage nach § 6b Abs. 1 S...


Relevante Normen:
EStG § 6b Abs. 1; EStG § 6b Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BStBl II 1990, 310

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang