Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 22.07.1993 (VI R 103/92)

   

Kurzleitsatz:
»Aufwendungen für einen Lehrgang, der Grundkenntnisse in einer gängigen Fremdsprache vermittelt, sind nicht als Werbungskosten abziehbar.«


Fundstellen dieser Entscheidung:
BStBl II 1993, 787

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