Rechtsprechung:
BFH - Entscheidung vom 22.07.1993 (VI R 104/92)

   

Kurzleitsatz:
»1. Erhält ein Arbeitnehmer wegen einer unwirksamen Kündigung für frühere Jahre eine Gehaltsnachzahlung, so ist diese als Lohn des Jahres der Nachzahl...


Fundstellen dieser Entscheidung:
BStBl II 1993, 795

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