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| Rechtsprechung: BGH - Urteil vom 07.11.1984 (2 StR 477/84) | | | | Kurzleitsatz: 1. Der Grundsatz der Spezialität ist nicht verletzt, wenn das Auslieferungsersuchen zwar nur den dringenden Verdacht der Betäubungsmitteleinfuhr ausdrücklich erwähnt, durch Wiedergabe des gesamten Wortlauts des § 29
BtMG einerseits und durch die Gestattung der Auslieferung wegen 'Einführens' und 'Verkaufs' andererseits aber offenkundig ist, daß auch der Vorwurf des Handeltreibens erhoben wird.2. Wer durch Einführen von Betäubungsmittel über Belgien und die Niederlande nach Deutschland Beihil...
Relevante Normen: BtMG §§ 29, 29a, 30; StGB § 3, § 6, § 9, § 51 Abs. 4 Satz 2;
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