Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 23.04.1992 (4 StR 146/92)

   

Kurzleitsatz:
Bei Weitergabe des Betäubungsmittels zum Einkaufspreis liegt unerlaubtes Veräußern vor.


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1993, 327 (Schoreit)

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