Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 16.05.1990 (3 StR 37/90)

   

Kurzleitsatz:
Wegen unerlaubter Überlassung von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (und nicht wegen Verabreichung) ist zu verurteilen, wer einem anderen ...


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 6b;



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