Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 08.01.1992 (3 StR 501/91)

   

Kurzleitsatz:
1. Können eigennützige Motive bei der Entäußerung des Betäubungsmittels nicht festgestellt werden, so kommt bloßes Veräußern im Sinne des § 29 Abs. 1 ...


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3; StGB § 52;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Fortsetzungszusammenhang 11
MDR 1993, 202 (Schmidt)

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