Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 26.11.1980 (3 StR 378/80)

   

Kurzleitsatz:
Die Annahme des sachverständig beratenen Tatrichters, der Angeklagte habe vor der Tat (nur) LSD, nicht aber PCP zu sich genommen, ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Angeklagte selbst den Begriff "acid" ins Spiel bringt und die Wirkungen, die er schildert, für einen Zustand nach PCP-Einnahme zu harmlos sind.


Relevante Normen:
StGB § 323a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 1981, 267 (Holtz)

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