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| Rechtsprechung: BGH - Urteil vom 10.07.1953 (2 StR 142/53) | | | | Kurzleitsatz: 1. Das Einwerfen von Scheiben, die in Form und Gewicht einem 50-Pfg.-Stück gleichen, in Automaten ist ein "In-Verkehrbringen" i.S. des § 146
StGB.2. Der Tatbestand dieser Bestimmung ist aber nur voll erfüllt, wenn hierzu Stücke verwendet werden sollen, die ihrer Beschaffenheit nach geeignet sind, im gewöhnlichen Verkehr den Arglosen zu täuschen.3. Versuch liegt nur vor, wenn der Täter bei der Herstellung der Stücke einen solchen Grad der Ähnlichkeit zwar nicht erreicht, aber gewoll...
Relevante Normen: StGB § 146;
Fundstellen dieser Entscheidung: MDR 1953, 569 (Dallinger)
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