Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 13.09.1977 (1 StR 441/77)

   

Kurzleitsatz:
1. Die Deponierung von Falschgeld in einem Banksafe stellt kein Inverkehrbringen im Sinne der §§ 146 Abs. 1, § 147 Abs. 1 StGB dar, wenn das Stahlkammerfach ohne Mitwirkung des Mieters nicht geöffnet werden kann.2. Nicht ausgefüllte, insbesondere nicht unterschriebene Scheckformulare besitzen noch keine Urkundenqualität, weil ihnen der wesentliche beweiserhebliche Inhalt fehlt und sie den Aussteller nicht erkennen lassen; die bloße Änderung der aufgedruckten Kontonummer ist infolgedessen noc...


Relevante Normen:
StGB §§ 146, 147, 267;



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