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| Rechtsprechung: BGH - Urteil vom 20.06.1978 (1 StR 156/78) | | | | Kurzleitsatz: 1. Das 'Sichverschaffen' im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2
StGB setzt nicht voraus, daß der Täter eine besondere, auf die Erlangung des Geldes abzielende Tätigkeit entfaltet; es genügt, daß er das ihm angebotene Falschgeld zunächst ohne eigenes Interesse in Kenntnis der Unechtheit annimmt und an ihm eine eigene Verfügungsgewalt begründet.2. Faßt der Täter später wegen der veränderten, von seiner ursprünglichen Vorstellung nicht umfaßten Sachlage einen neuen Tatentschluß mit einem gegenüber der...
Relevante Normen: StGB §§ 53, 146 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3;
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