Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 29.08.1984 (3 StR 336/84)

   

Kurzleitsatz:
Wer den Transport von Falschgeld, zu dem sich der Verkäufer eines Boten bedient, unterstützt, macht sich der Beihilfe zur versuchten, nicht aber vollendeten Geldfälschung schuldig.


Relevante Normen:
StGB §§ 22, 23, 146, 147;



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