Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 01.12.1981 (1 StR 499/81)

   

Kurzleitsatz:
Lediglich durch den Wechsel des Verstecks 'verschafft sich' jemand nicht Falschgeld, wenn er nur in der Rolle des Verwahrungsgehilfen den Gewahrsam für einen anderen ausüben will.


Relevante Normen:
StGB § 147;



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