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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 06.11.1986 (4 StR 580/86) | | | | Kurzleitsatz: 1. Zwar kann der Tatbestand des § 146 Abs. 1 Nr. 3
StGB auch durch Übergabe an einen Eingeweihten vollendet werden, dies aber nur dann, wenn die Übergabe an den Eingeweihten der erste Schritt der Weiterleitung des Falschgeldes in die Hände Argloser sein sollte und auch tatsächlich war.2. Handelt der Täter zwar in der Vorstellung, er setze die Weiterleitung an Arglose in Gang, war der eingeweihte Geschäftspartner aber von vornherein entschlossen, das Falschgeld der vorher informierten Polizei...
Relevante Normen: StGB § 22, § 146;
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