Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 21.03.1996 (4 StR 83/96)

   

Kurzleitsatz:
1. Nicht jede Eigennützigkeit reicht für die Annahme (mit-) täterschaftlicher Begehung des unerlaubten Handeltreibens aus.2. Bleibt es bei der Leistun...


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1997, 227 (Zschockelt)

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