Rechtsprechung:
BGH - Entscheidung vom 08.04.1987 (2 StR 134/87)

   

Kurzleitsatz:
Können Umstände - jeder für sich genommen - so gedeutet werden, daß sie der Aussage eines Vergewaltigungsopfers nicht widersprechen, in summa aber meh...


Relevante Normen:
StGB § 177; StPO §§ 261, 267;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StPO § 261 - Indizien 2
BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 2
NStE Nr. 4 zu § 177 StGB
StV 1987, 516

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