Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 06.03.1987 (2 StR 705/86)

   

Kurzleitsatz:
Wehrt sich das Opfer so nachhaltig, daß der Täter den Pkw verschließen und ihm ein Messer zeigen muß, darf diese Art gesteigerter Gewaltanwendung bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden.


Relevante Normen:
StGB §§ 46, 177;



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