Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 19.05.1987 (1 StR 85/87)

   

Kurzleitsatz:
1. Fortwirkende Gewalt kann auch dann gegeben sein, wenn das durch die grobe Behandlung zunächst eingeschüchterte Tatopfer den neuerlichen Vergewaltigungen keinen nennenswerten Widerstand entgegensetzt und den Täter bei seiner Rückkehr nach möglicherweise einstündiger Abwesenheit nackt im Bett erwartet.2. Strafmilderung nach §§ 21, 49 StGB darf unter Hinweis auf das schuldhafte Sichberauschen nur versagt werden, wenn ein Angeklagter damit rechnen mußte, unter Alkoholeinwirkung strafbare Hand...


Relevante Normen:
StGB §§ 21, 177;



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