Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 02.07.1985 (1 StR 226/85)

   

Kurzleitsatz:
Verneint der Tatrichter eine Depravation des Angeklagten infolge langjährigen Drogenmißbrauchs ebenso wie ein Handeln unter dem Druck akuter Entzugserscheinungen, und hat der Angeklagte die Tat auch nicht in einem aktuellen Rausch begangen, ist für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB kein Raum.


Relevante Normen:
StGB §§ 20, 21;



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