Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 15.10.1985 (4 StR 520/85)

   

Kurzleitsatz:
Bei Zusammentreffen der Einnahme einer nicht unerheblichen Dosis von Aufputschmitteln ("Kaptagon") mit dem Vorhandensein eines hirnorganischen Anfallleidens muß sich der Tatrichter zur Beurteilung der Schuldfähigkeit sachverständiger Hilfe bedienen.


Relevante Normen:
StGB §§ 20, 21; StPO § 244;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1986, 46

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