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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 04.04.1986 (2 StR 70/86) | | | | Kurzleitsatz: 1. Erwirbt der Angeklagte im Ausland Rauschgift zum Eigenverbrauch, so findet das deutsche Strafrecht insoweit keine Anwendung.2. Leidet der Angeklagte an epileptischen Anfällen, muß der Tatrichter - ggf. unter Einschaltung eines Sachverständigen - prüfen, ob diese für sich oder in Verbindung mit dem Heroingenuß auf die Schuldfähigkeit Einfluß haben konnten.3. Bei dem noch nicht vorbestraften Angeklagten darf eine günstige Sozialprognose im Sinne von § 56 Abs. 1
StGB nicht allein deshalb ver...
Relevante Normen: BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; StGB §§ 6, 20, 21, 56 Abs. 1;
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