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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 03.06.1986 (4 StR 205/86) | | | | Kurzleitsatz: 1. Angesichts eines fast zehnjährigen Drogenmißbrauchs und dessen festgestellten Folgen für die Persönlichkeit eines Angeklagten ist eine Prüfung der (Verminderung der) Schuldfähigkeit erforderlich und ihr Unterbleiben ein Rechtsfehler, der zur Aufhebung des Strafausspruchs nötigt.2. Die Maßnahme nach § 73
StGB dient nur dazu, den durch eine rechtswidrige Tat erlangten Vermögensvorteil zu entziehen und muß somit ausschließlich auf die Abschöpfung des Gewinns beschränkt werden. Deshalb müssen...
Relevante Normen: StGB §§ 20, 21, 73;
Fundstellen dieser Entscheidung: BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 3
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