Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 17.05.1989 (2 StR 172/89)

   

Kurzleitsatz:
Abhängigkeit von Betäubungsmitteln begründet für sich allein noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit.


Relevante Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4; StGB §§ 20, 21;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 6
NStZ 1990, 331(Schoreit)

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