Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 25.04.1979 (2 StR 196/79)

   

Kurzleitsatz:
Es können nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt worden sind.


Relevante Normen:
StGB §§ 74, 74c;



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