Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 02.10.1991 (3 StR 382/91)

   

Kurzleitsatz:
1. Grundsätzlich kann bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters einer Vergewaltigung berücksichtigt werden, daß er den Geschlechtsverkehr ungeschütz...


Relevante Normen:
StGB §§ 46, 177 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 10

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