Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 06.03.1992 (2 StR 581/91)

   

Kurzleitsatz:
1. Findet der Beischlaf ungeschützt statt, kann dies beim Verbrechen der Vergewaltigung bei der Strafzumessung zu Lasten des Täters berücksichtigt wer...


Relevante Normen:
StGB §§ 46, 177;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 11

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