Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 02.07.1993 (2 StR 292/93)

   

Kurzleitsatz:
Stellt der Tatrichter fest, daß der für verfallen erklärte Geldbetrag als "Vorzeigegeld" und zur Bestreitung der Reisekosten eingesetzt werd...


Relevante Normen:
StGB § 73;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 1994, 329 (Schoreit)

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