Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 12.10.1993 (1 StR 585/93)

   

Kurzleitsatz:
Bei der Bemessung der Freiheitsstrafe hat der Tatrichter zu bedenken, daß die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB Nebenstrafe und d...


Relevante Normen:
StGB § 74;


Fundstellen dieser Entscheidung:
StV 1994, 76

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