Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 18.02.1987 (2 StR 588/86)

   

Kurzleitsatz:
Verlangt ein ausländischer Staat die unverzügliche Rückführung seines Staatsbürgers, folgt daraus nicht ein Verfahrenshindernis, das die Verurteilung des Angeklagten verbietet.


Relevante Normen:
GG Art. 25; StPO § 260 Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StPO vor § 1/Verfahrenshindernis - Hoheitsrechte, fremde 2
NStE Nr. 5 zu Art. 1 GG

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