Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.12.1990 (3 StR 400/90)

   

Kurzleitsatz:
Bereits der Umstand, daß die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, kann zur Annahme eines minder schweren Falle...


Relevante Normen:
StGB § 21, § 177 Abs. 1, Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 9

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