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| Rechtsprechung: BGH - Beschluß vom 12.12.1990 (3 StR 400/90) | | | | Kurzleitsatz: Bereits der Umstand, daß die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit erheblich eingeschränkt war, kann zur Annahme eines minder schweren Falle...
Relevante Normen: StGB § 21, § 177 Abs. 1, Abs. 2;
Fundstellen dieser Entscheidung: BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 9
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